Pferdeverkaufsvertrag

Jeder Verkäufer eines Pferdes hat sich sicherlich schon einmal die Frage gestellt, ob der gerade ausgewählte Vertrag gut und rechtlich ausreichend ist. 

Oftmals stellte sich später heraus, daß dieses durch die zur Zeit allgemein verfügbaren Verkaufsverträge leider nicht immer der Fall war!

Um seine Mitglieder beim Absatz seiner Zuchtprodukte durch eine höchstmögliche Absicherung zu unterstützen, hat der PZV Freudenberg e. V. deshalb ein ent- sprechendes Vertragsformular erstellen lassen.

Dieses wurde durch den Rechtsanwalt sowie u. a. öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Pferdezucht- und haltung, Herrn Dr. Kai Bemmann, Verden, vorgenommen. 

Die Herstellung und Wartung dieses Vertrages war bzw. ist für den Verein kostenpflichtig. Vom Vereinsvorstand wird deshalb bei Abgabe des Vertrages eine Schutzgebühr erhoben, zudem wird über die Vergabe der Verträge ein entsprechendes Schutzregister geführt.      

Der Vorteil der Vertragserstellung liegt eindeutig in der für den Verkäufer höchstmöglichen rechtlichen Absicherung sowie einer steten Aktualisierung. Durch die Wartung bleibt der Vertrag rechtlich zu jeder Zeit auf dem neuesten Stand!    

Jedes Vereinsmitglied kann den Vertrag zu folgenden Konditionen erhalten:

» Die Abgabe des Vertrages erfolgt ausschließlich an Vereinsmitglieder, die Schutzgebühr beträgt € 20,00. Die Gebühr beinhaltet zunächst die Ausstellung von 10 Exemplaren (je für Verkäufer und Käuferseite). Danach wird für die Ausstellung  weiterer Exemplare eine Gebühr von € 1,00 pro Exemplar (nebst Durchschrift für die Käuferseite) erhoben.

» Bei Wartungsaktualisierung (z. B. Änderung von Gesetzen) des Vertrages, wird der Erwerber hierüber schriftlich informiert. Die Nutzung einer Aktualisierung ist jedoch kostenpflichtig.

Bei Interesse und/oder Fragen sprechen Sie uns jederzeit gerne an!