Schenkelbrand bleibt!                                                                     

     
     
  Der Bundestag hat in seiner Plenarsitzung (Ende Januar 2013) beschlossen, daß der Schenkelbrand bei Pferden bleibt.

In der im Dezember 2012 verabschiedeten Reform des Tierschutzgesetzes heißt es, daß der Heißbrand zur Kennzeichnung von Pferden weiterhin zugelassen ist.

Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes nun zugestimmt. Anders als ursprünglich vorgesehen, ist in dieser vom Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geänderten Fassung der Schenkelbrand auch weiterhin zugelassen. „Wir hoffen jetzt, dass die EU-Verordnung in Deutschland eins zu eins umgesetzt wird“, erklärt Theo Leuchten (Ratingen), Vorsitzender des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Diese sieht vor, dass die Kennzeichnung mittels Schenkelbrand als alleinige Kennzeichnungsmethode neben der Regelkennzeichnungsmethode mittels Transponder in Deutschland bestehen bleibt.

In dem neuen Gesetzentwurf ist der Schenkelbrand als Kennzeichnungsmethode bis Ende 2018 zugelassen. Auch danach werden Pferde in Deutschland unter Anwendung einer lokalen Schmerzausschaltung weiterhin mit dieser Methode gekennzeichnet werden können.

Die Inkraftsetzung dieser Gesetzesänderung soll Anfang Februar 2013 durch den Bundesrat erfolgen.