12. Freudenberger Freispringwettbewerb  -  Sonntag, den 07. April 2024  -  10.00 Uhr                 

         
         
         
  TEILNAHMEBEDINGUNGEN    
         
         
  Veranstalter: PZV Bassum-Freudenberg e. V., 27211 Bassum    
  Nennungsschluß: 24. März 2024
   
  Nennungen an: Ina Rogge-Leopold, Groß Henstedt 2 B, 27211 Bassum, Tel. 04241-971177  ODER  e-Mail: leopold-rogge@t-online.de    
   


     
  Zugelassen sind:     3- und 4-jährigen Warmblutpferde ALLER Zuchtverbände
   
         
  Anzahl Pferde gesamt:    max. 35 Pferde für die gesamte Veranstaltung    
         
  Anzahl Pferde Besitzer:

   max. 4 Pferde pro Besitzer

   
         
  Platzverhältnisse:
Prüfungshalle 20 x 60 m (evtl. gekürzt auf 40 m) - Sand
Vorbereitungshalle: 20 x 40 m - Sand (Longieren möglich)
   
         
  Nenngeld: € 15,00 pro Pferd - fällig mit Abgabe der Nennung    
         
  Zahlung Nenngeld: Die Nennung wird nur berücksichtigt, wenn    
 




•  der Einsatz als Verrechnungsscheck beiliegt, oder
•  spätestens am 29.03.2024 unserem Konto gutgeschrieben wurde:
   Volksbank Bassum * BIC: GENODEF1SHR 
                              * IBAN: DE72 2916 7624 0011 0701 00

bitte kein Bargeld - hierfür wird KEINE Haftung übernommen
   
  Kopf-Nr.:
•  eigene, oder
•  gegen eine Gebühr von gesamt € 12,00 (€ 2,00 Leih / € 10,00 Pfand)
    am Veranstaltungstag erhältlich
   
  Richtverfahren:


•  nach Jahrgang in getrennten Abteilungen
•  beurteilt werden Vermögen, Manier, Typ und Gesamteindruck
•  anschließende offene Kommentierung
•  Springgamaschen und Streichkappen erlaubt
      
         
  Ehrenpreise: pro Abteilung werden mindestens die besten 3 Pferde platziert    
         
  Haftungsausschluß:      








Der Veranstalter und die Teilnehmer haften untereinander bei Sachschäden lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern, Pferdepflegern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in weiteren Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er schließt darüber hinaus die Haftung für Diebstähle und sonstige Vorfälle aus. Die Teilnehmer/Besitzer/Aussteller haften für Schäden, die sie an Dritten und den Einrichtungen des Veranstalters verursachen.    
       
       
  Durch Abgabe der Nennung erkennt jeder Teilnehmer/Besitzer/Aussteller eines Pferdes die Teilnahmebedingungen als verbindlich an.      
       
       
       
  Nennungsformular